Gründung – GmbH

Gründung - GmbH

Als zweite Rechtsform unserer Vorstellung gehen wir in folgendem Blog auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH, ein. Mit über 92’000 registrierten Unternehmen ist sie eine der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz.

Die GmbH

Im Gegensatz zur Einzelfirma kann bei der GmbH die persönliche Haftung der Gesellschafter ausgeschlossen werden. Die GmbH ist zudem eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der sich eine oder mehrere Personen zu einer eigenen Gesellschaft zusammenschliessen. Das Mindestkapital beträgt CHF 20’000 welches entweder bar einbezahlt oder als Sacheinlage eingebracht werden kann. Besonders geeignet ist die Rechtsform für gewinnorientierte Unternehmen, sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt.

Um die GmbH zu gründen müssen folgende Vorbereitungen getroffen werden.

  • Wahl Firmenname

Der Name kann frei gewählt werden. Lediglich der Zusatz «GmbH» ist zwingend notwendig. Zu beachten gilt es, dass der Firmenname nicht bereits existiert und mit dem Namen kein bestehendes nationales oder internationales Markenrecht verletzt wird.

  • Definition des Zwecks

Wie bereits bei der Einzelfirma ist es auch hier wichtig, dass der Zweck (sprich das Produkt- und Dienstleistungsangebot) möglichst zusammenfassend definiert wird. Dies führt daher, da jede Zweckänderung im Nachhinein mit Kosten verbunden ist.

  • Festlegung Domizil/Sitz

Jede Gesellschaft benötigt ein Domizil. Dieses kann grundsätzlich eine «richtige» Adresse oder eine c/o-Adresse sein.

  • Angabe der Gesellschafter

Das Gründerteam der GmbH muss zu Beginn festlegen, wer alles zu welchen Teilen am Unternehmen beteiligt, also Gesellschafter wird. Zudem wird auch definiert wer ein Zeichnungsrecht erhält und welche Funktionen von welchen Personen besetzt werden.

  • Stammkapital

Zur Gründungeiner GmbH benötigt es ein Mindestkapital von CHF 20’000.-

  • Geschäftsführer und Vorsitzender bestimmen
  • Mehrwertsteuer-Nr. beantragen

Dies ist notwendig, wenn die GmbH voraussichtlich einen Umsatz von mehr als CHF 100’000 pro Jahr erzielen wird.

Für die eigentliche Gründung müssen zudem folgende Punkte beachtet werden:

  1. Beglaubigung

Im Zusammenhang mit der Gründung der GmbH müssen alle Personen, die eine Zeichnungsberechtigung erhalten sollen, Ihre Unterschriften beglaubigen lassen. Je nach Kanton kann die Unterschrift auf dem Gemeindeamt, beim Notar oder dem Handelsregisteramt beglaubigt werden.

  1. Notarielle Beurkundung

Nachdem alle benötigten Dokumente vorhanden sind, kann ein Termin mit einem Notar vereinbart werden, der die Gründungsversammlung abhält und die öffentliche Beurkundung vornehmen wird.

  1. Eintrag ins Handelsregister

Nach der Beurkundung durch den Notar kann die GmbH beim kantonalen Handelsregisteramt zur Eintragung anmelden. Für die Publikation benötigt das Handelsregisteramt üblicherweise zwischen 2-3 Wochen.

  1. Sozialversicherung

Im Anschluss muss die GmbH mit Hilfe des kantonalen Fragebogens noch bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet werden.

Gründungskosten

Die gesamten Kosten für die Gründung einer GmbH belaufen sich je nach Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen auf CHF 1’200 bis CHF 2’500. In der Schweiz gibt es diverse staatliche und auch private Angebote die Firmengründer unterstützen und die Kosten für die Gründung möglichst niedrig halten. Ein Beispiel ist der Online-Schalter für Unternehmen des SECO, die Gründerhilfe von startups.ch, ifj.ch, fasoon.ch oder NewCo.