Gründung – Einzelfirma
Jede Person, die sich Gedanken über die Selbständigkeit macht und eine Firma gründen möchte, muss sich zwangsläufig auch für eine geeignete Rechtsform entscheiden. Dabei gibt es einiges zu beachten, denn Kosten und/oder Haftbarkeit unterscheiden sich teilweise erheblich. Gerne stellen wir Ihnen in den nächsten drei Blogbeiträgen die verschiedenen Rechtsformen etwas näher vor. Den Anfang macht die, für Selbständige oder Startups oftmals gewählte Rechtsform der Einzelfirma.
Die Einzelfirma
Grundsätzlich ist die Gründung einer Einzelfirma relativ unkompliziert und erfordert keine Einlagen. Einzelfirmen sind Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeiten und eignen sich für Einmannbetriebe. Die Nachteile sind, dass der Inhaber/die Inhaberin mit dem vollen persönlichen Vermögen haftet, keine zusätzlichen Partner beteiligt werden können und keine Arbeitslosenunterstützung besteht.
Um die Einzelfirma zu gründen müssen einige, konkrete Vorbereitungen/Angaben getroffen werden.
- Der Firmenname muss den Familiennamen der Gründerin oder des Gründers beinhalten
Hier ist zu beachten, dass Fantasie- oder Sachbezeichnungen als Zusatz zum Familiennamen jedoch möglich sind.
- Definition des Zweckes
Dieser (sprich Ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot) soll dabei möglichst allgemein gestaltet werden, weil jede Zweckänderung im Nachhinein mit weiteren Kosten verbunden ist.
- Domizil/Sitz
- Angabe des Zeichnungsberechtigten
Der, oder die Zeichnungsberechtigte müssen dafür ihre Unterschrift, je nach Kanton, auf dem Gemeindeamt, dem Handelsregisteramt oder bei einem Notar beglaubigen lassen. Dies ist mit Kosten von ca. CHF 20.- verbunden.
- Mehrwertsteuer-Nr.
Planen Sie mit Ihrer Einzelfirma bereits von Anfang an einen Umsatz über CHF 100’000, müssen Sie bei der eidgenössischen Steuerverwaltung bereits zu Beginn Ihrer Tätigkeitsaufnahme eine Mehrwertsteuer-Nr. beantragen. Überschreitet Ihre Einzelfirma den Umsatz von CHF 100’000 in den ersten Jahren noch nicht, ist diese Registrierung nicht zwingend.
- Pensionskassengelder
Im Gegensatz zur GmbH oder AG können Gründer von Einzelfirmen ihre Pensionskassengelder bei der Gründung beziehen und in die Firma stecken. Dies ist jedoch kein Muss.
Für die eigentliche Gründung ist dann folgendes Vorgehen notwendig bzw. entstehen folgende Kosten:
- Gründung
- Beglaubigung
- Eintrag ins Handelsregister
Hier ist wichtig zu erwähnen, dass dieser Eintrag gesetzlich erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 notwendig ist. Aus mehreren Gründen macht der Eintrag aber in jedem Fall Sinn. Der Eintrag ins Handelsregister kostet je nach Kanton zwischen CHF 200.- bis CHF 300.-
4. Sozialversicherung
Nach der Publikation beim Handelsregisteramt – diese dauert ca. 2 bis 3 Wochen – muss das neue Unternehmen bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet werden. Gründern muss zudem bewusst sein, dass sie bei Einzelunternehmen für ihre soziale Absicherung grundsätzlich selbst verantwortlich sind.
Grundsätzlich ist es ratsam sich vor einer Gründung in jedem Fall mit einem Treuhand- und/oder Versicherungsexperten auszutauschen, um mögliche Stolpersteine bereits vor der Gründung aus der Welt zu schaffen.