Gründung – Aktiengesellschaft

Gründung - AG

Als dritte und vorerst letzte Rechtsform stellen wir Ihnen die Aktiengesellschaft (AG) etwas näher vor. Sie ist die häufigste Rechtsform in der Schweiz und für den, oder die potenziellen Gründer vor allem bezüglich persönlicher Haftung und Kapitalvorschriften vorteilhaft. In unserer Gesellschaft geniesst die Aktiengesellschaft zudem einen exzellenten Ruf.

Die Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet werden. All diese Personen bringen ein bestimmtes Kapital in die Aktiengesellschaft ein, welches anschliessend in Teilsummen (Aktien) zerlegt wird. Ein grosser Vorteil der Aktiengesellschaft ist, dass die Aktionäre für Verbindlichkeiten nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftbar gemacht werden. Ein Nachteil der AG ist die Doppelbesteuerung (auf Gewinn und die Dividende). Wenn mehrere Personen beteiligt sind benötigt es ein Aktionärsbindungsvertrag welcher Klarheit schafft. Folgende Schritte müssen zur Gründung einer Aktiengesellschaft beachtet werden.

  • Wahl Firmenname

Der Name kann frei gewählt werden. Der Zusatz «AG» ist jedoch notwendig. Wichtig ist es vorher abzuklären, ob der Firmenname bereits existiert, keine täuschenden Aussagen macht und damit kein bestehendes nationales oder internationales Markenrecht verletzt wird.

  • Definition des Zweckes

Der Zweck ist als Formulierung des Tätigkeitsbereichs zu verstehen. Für Dritte muss anschliessend klar erkennbar sein, was das Tätigkeitsfeld der Aktiengesellschaft ist. Wichtig ist wiederum, dass der Zweck möglichst zusammenfassend definiert wird, da jede anschliessende Zweckänderung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

  • Domizil/Sitz

Der Sitz der Gesellschaft kann innerhalb der Schweiz grundsätzlich frei gewählt werden. Verfügt eine AG an ihrem Sitz jedoch über keine eigenen Geschäftslokalitäten, muss sie im Handelsregister ein Domizil am Ort ihres Sitzes angeben, eine sogenannte c/o-Adresse.

  • Aktienkapital und Liberierungsart festlegen

Das Mindestkapital bei der Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt CHF 100’000.-. Die Aktionäre müssen davon mindestens 20% des Nennwertes der Aktien liberieren, in jedem Fall muss aber ein Wert von CHF 50’000 liberiert werden. Das Kapital kann jedoch auch in Form von Sacheinlagen (Maschinen, Immobilien, usw.) eingebracht werden.

Die Mitgliedschaft bei der AG wird durch eine Aktie verkörpert. Hierbei wird zwischen Namensaktien und Stimmrechtsaktien unterschieden. Namensaktien lauten auf den Namen des Eigners und diese Person wird im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Stimmrechtsaktien sind Aktien mit niedrigem Nennwert und vollem Stimmrecht, die auf den Namen der Gründerinnen und Gründer lauten.

  • Aktionäre und Organe bestimmen

Eine AG kann sowohl durch eine oder mehrere natürliche als auch durch juristische Personen gegründet werden. Für die Gründung genügt es, wenn eine Person als Gründer auftritt. Zudem spielen die Nationalität und der Wohnort der Aktionäre keine Rolle. Auch ausländische Personen mit Wohnsitz im Ausland können in der Schweiz somit eine AG gründen.

Bei der Gründung einer AG muss ein Verwaltungsrat gewählt werden, der aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen kann.

  • Gründung der AG – Gründungsversammlung

Die Gründung der AG erfolgt offiziell mithilfe einer Gründungsversammlung. Hierbei erklären die Gründer in einer öffentlichen Urkunde die Gründung der AG, legen die Statuten fest und bestellen die Organe. In diesem Errichtungsakt zeichnen die Gründer ebenfalls die Aktien.

  • Anmeldung beim Handelsregisteramt

Nach der öffentlichen Beurkundung beim Notar, der Gründungsversammlung, kann die AG beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt angemeldet werden.

  • Anmeldung bei der Ausgleichskasse

Nach der Publikation der AG im Handelsregister muss das Unternehmen, mittels kantonalem Fragebogen, bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet werden.

Gründungskosten

Je nachdem, ob die Gründungsdokumente von einem Treuhänder, Anwalt, der Bank oder einem Gründungsservice wie startups.ch oder IFJ erstellt werden, kostet die Gründung in einer ersten Phase zwischen CHF 600.- bis CHF 5’000.-

Der Eintrag ins Handelsregister bzw. die Vorprüfung der Zulässigkeit der Firma kostet zudem, je nach Kanton, zwischen CHF 600.- bis CHF 1’000.-